Definition: Schutzpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB)

22. Februar 2025

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Was versteht man unter einer vertraglichen „Schutzpflicht“ (§ 241 Abs. 2 BGB)?

Unter der Schutzpflicht versteht man die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners.

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