Definition: Gesundheitsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB)
17. April 2025
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Was ist eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist jede Beeinträchtigung der Funktion der inneren Lebensvorgänge.
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