Definition: Rohes Misshandeln (§ 225 Abs. 1 StGB)

4. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Rohes Misshandeln“ (§ 225 Abs. 1 StGB):

Rohes Misshandeln setzt eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung voraus

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri

ri

13.8.2021, 22:21:39

Ist dann die Misshandlung im obj. TB zu prüfen und „roh“ im subjektiven?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.11.2021, 11:07:21

Hallo ri, in der Tat enthält "rohes Misshandeln" zwei Elemente. Auf objektiver Seite kann man die Erheblichkeit der Misshandlung nennen und im subjektiven Tatbestand die Gefühllosigkeit behandeln (vgl. Hardtung, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 225 RdNr. 17 ff.; 27). Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team


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