Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Definition: Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?
Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).
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