Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Definition: Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

2. Dezember 2024

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Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).

Nach der h.M. (Theorie der Anspruchskonkurrenz) sind die Regelungen des EBV nach Ablauf des Besitzrechts anwendbar.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JulianF

JulianF

18.8.2024, 18:43:13

Bezieht sich die Konstellation des Nicht-mehr-berechtigten Besitzers auf den Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses während bestehenden Besitzrechts, wobei der Anspruch dann erst nach Ablauf des Besitzrechts geltend gemacht werden kann? Fällt damit auch der Werkunternehmer unter diesen Begriff, der seine Verwendungen vom Eigentümer ersetzt verlangt, die er für den Besteller mit abgeleitetem Besitzrecht getätigt hat?

Falsus Prokuristor

Falsus Prokuristor

23.9.2024, 18:50:17

Nein, der nicht-mehr-berechtigte Besitzer, meint die Konstellation, in der das anspruchsbegründende Ereignis nach Wegfall eines zuvor bestehenden Besitzrechtes liegt. Es wird teilweise vertreten, dass dort ausschließlich die Vorschriften des Allgemeinen Teils zur Rückabwicklung, §§ 346 ff. BGB, Anwendung finden. Wie in der Aufgabe erläutert, geht die herrschende Meinung davon aus, dass daneben auch die Vorschriften des EBV angewendet werden. 


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