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Definition: Unechte technische Aufzeichnung (§ 268 Abs. 1 StGB)

10. April 2026

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Wann ist eine technische Aufzeichnung "unecht" (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Eine technische Aufzeichnung ist unecht, wenn sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, Resultat eines selbsttätigen Aufzeichnungsvorgangs zu sein, der unbeeinflusst und frei von Störungen ablief.

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