Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
Definition: Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
Was versteht man unter „Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?
Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) („Form-Kaufmann“). Dies gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB).
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