Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

Definition: Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

21. Dezember 2024

4,8(2.661 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) („Form-Kaufmann“). Dies gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB).

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen