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Definition: Grundsatz der Spezialität (vor § 854 BGB)
20. April 2026
6 Kommentare
Was versteht man unter „Grundsatz der Spezialität“?
Dingliche Rechte und Verfügungen sind nur in Bezug auf individuell bestimmte Sachen möglich. Ein Eigentum an Sachgesamtheiten ist nicht möglich, sondern nur an den einzelnen Sachen, die diese Sachgesamtheit ausmachen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
AnwaltimmyT.
5.10.2021, 13:16:51
Ist es nicht so, dass ich auch „alles“ aus einem Lager übereignen kann, weil es bestimmbar ist. Also müssen die Sachen hier nicht individuell bestimmt sein, da „alles“ dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt.
Lukas_Mengestu
6.10.2021, 11:48:46
Gute Frage, danke Dir :) In der Tat hat der BGH schon recht früh klargestellt, dass Waren unter einer Sammelbezeichnung übereignet werden können. Ich kann also zB sagen, ich möchte alle Bierflaschen in meinem Keller übereignen (vgl. BGH NJW 1958, 1133). Der BGH hat insofern aber auch klargestellt, dass durch eine solche Sammelbezeichnung die einzelnen Sachen nicht nur "bestimmbar" sind, sondern vielmehr individuell "bestimmt sind". Dies ist immer dann der Fall, wenn einem Dritten die Identifizierung eines jeden einzelnen unter die Bezeichnung fallenden Objektes ohne weiteres ermöglich ist (vgl. BGH NJW 1979, 976). Es bedarf insoweit einfacher Abgrenzungskriterien (zB ein bestimmter räumlicher Bezug). Anders dagegen ist es, wenn der Sammelbegriff eine solch einzelne Abgrenzung nicht möglich macht, zB "Handbibliothek Kunst" in einem Haus, dass eine Vielzahl von unterschiedlichen Büchern beherbergt (vgl. BGH NJW 1992, 1161). In diesen Fällen wäre die
Sachgesamtheitnoch nicht hinreichend bestimmt, sondern lediglich bestimmbar. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Anastasia
1.8.2023, 22:21:20
Es wird jedoch nicht ein Eigentumsrecht an die Gesamtheit begründet, sondern jede einzelne Bierflasche individuell übereignet.
Blotgrim
31.3.2025, 17:09:26
Würde ich sagen. Im Prinzip hat man eine Vielzahl von Verfügungen über die einzelnen Flaschen.
Julian Ost
24.2.2026, 11:23:47
Bei der Aufgabe wird mir jedes Mal "bestimmte" und "bestimmbare" als Auswahlmöglichkeiten angezeigt. Dabei erschließt sich mir nicht, wieso "bestimmte" richtig, aber "bestimmbare" falsch sein soll. Beides ist in diesem Kontext mMn synonymhaft füreinander anwendbar.
Foxxy
24.2.2026, 11:25:11
Der Spezialitätsgrundsatz bedeutet: Dingliche Rechte und Verfügungen gibt es nur an individuell bestimmten Einzelgegenständen; Eigentum an einer bloßen
Sachgesamtheit(z.B. „mein Lagerbestand“) nicht, sondern nur an den einzelnen Sachen. „Bestimmt“ heißt: die konkrete Sache ist bereits individualisiert (z.B. ausgewählt, abgesondert, gekennzeichnet, per Seriennummer oder durch räumliche Zuordnung). „Bestimmbar“ heißt nur: sie lässt sich nach Kriterien erst noch ermitteln (z.B. „eine Flasche Wein aus dem Keller“). Das reicht sachenrechtlich nicht; wegen der Drittwirkung müssen Gegenstand und Umfang des Rechts sofort eindeutig feststehen. Eigentum geht daher erst nach Individualisierung über. Beispiel: „einen Sack Mehl aus 100 Säcken“ genügt nicht; erst der abgewogene/abgesonderte Sack ist „bestimmt“. Deshalb ist „bestimmte“ richtig, „bestimmbare“ falsch.
