Definition: Grundsatz der Spezialität (vor § 854 BGB)
Was versteht man unter „Grundsatz der Spezialität“?
Dingliche Rechte und Verfügungen sind nur in Bezug auf individuell bestimmte Sachen möglich. Ein Eigentum an Sachgesamtheiten ist nicht möglich, sondern nur an den einzelnen Sachen, die diese Sachgesamtheit ausmachen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!