Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden (§ 2 S. 1 HGB)
Definition: Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden (§ 2 S. 1 HGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden“ (§ 2 S. 1 HGB):
Ein Kleingewerbetreibender ist Kaufmann, wenn er mit seiner Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 2 S. 1 HGB) („Kann-Kaufmann“). Sein Gewerbe wird mit der Eintragung einem Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) gleichgestellt.
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