Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)
Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
Definition: Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?
Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟, also es fährt, nachdem er es in Bewegung gesetzt hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
_Andor_
14.8.2024, 10:07:21
Nach BGH ist die Führereigenschaft bei demjenigen zu bejahen, der ein Kraftfahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb oder der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist. (vgl. BGHSt 49, 8 (14)). Da diese Definition typischerweise genannt wird, schlage ich das auch hier vor.
Anne
25.11.2024, 11:53:36
Ich habe es genauso eingegeben und die KI wertet es mir als falsch. Hier könntet ihr die KI verbessern.
purplepolar
9.9.2024, 11:23:11
Gerade bei der freien Eingabe wäre es hier schön, wenn der Part vom BGH auch als „richtig“ gewertet wird. Also nicht nur wer das Fahrzeug führt, sondern auch, „mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist.“ Danke!