Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)
Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
Definition: Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
16. Juni 2025
6 Kommentare
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Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?
Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟“, es also fährt, nachdem er es in Bewegung gesetzt hat.
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