Definition: Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)

16. Juni 2025

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Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?

Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟“, es also fährt, nachdem er es in Bewegung gesetzt hat.

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