Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Nicht entfernen (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definition: Nicht entfernen (§ 123 Abs. 1 StGB)
15. Dezember 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (3.481 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „nicht entfernen“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Ein Nichtentfernen ist kein Tun, sondern Unterlassen (echtes Unterlassungsdelikt), dessen Strafbarkeit nur dann in Betracht kommt, wenn der Täter nicht widerrechtlich eingedrungen ist. Die Voraussetzungen sind: (1) ein entgegenstehender Wille des Berechtigten (nachträgliche Willensbildung), (2) Aufforderung des Berechtigten, die Räumlichkeit zu verlassen, und (3) das Nichtentfernen des Täters.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
YI
19.6.2025, 11:59:50
Nur eine kleine Kritik. Aber ich finde leider das diese Lehrbuch-Definition nicht so wirkliche ein Definition darstellt sondern eher eine Erklärung. Die vorliegende Definition entspricht meiner Ansicht keiner Klausurdefinition. Wäre sehr sinnvoll wenn eine "knackigere" Definition genannt werden könnte. Diese halt ich, allein vom Schreibaufwand unrealistisch.
Nadim Sarfraz
26.6.2025, 09:13:17
Hi @[YI](262446), danke für Deine Anregung! (: Wichtig bei der genannten Definition ist v.a., dass Du Dir die grün markierten Komponenten (siehe auch Fischer a.a.O.) merkst und bestenfalls diese iRd Definitionsteils, unter den Du dann subsumierst, erwähnst. Dass der Text für eine strikt anzuwendende Definition zu umfangreich ist, sehe ich auch so - die Elemente des "sich Entfernens" sollten allerdings beherrscht werden - gerade dafür dient der (zugegebenermaßen etwas lange) Definitionsvorschlag. Liebe Grüße, Nadim für das Jurafuchs-Team
