Definition: Teilbarkeit (§ 420 BGB)

21. November 2024

4,9(2.704 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „teilbare Leistung” (§ 420 BGB):

Eine Leistung muss zunächst im natürlichen Sinne teilbar sein. Dies ist der Fall, wenn sich eine Leistung zerlegen lässt, ohne dass die Summe der Teilleistungen in ihrem Wert hinter der Gegenleistung zurückbleibt. Darüber hinaus muss sie nach § 420 BGB auch rechtlich teilbar sein. Daran fehlt es, wenn die Leistung von mehreren Gläubigern nach dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis nur gemeinschaftlich zusteht.

Wichtigstes Beispiel für die Teilbarkeit im natürlichen Sinne ist die Geldschuld. Rechtliche Unteilbarkeit liegt z.B. bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB) vor.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TO

TomBombadil

9.4.2024, 10:32:46

Huhu, mir ist nicht ganz klar, weshalb auf die Gegenleistung abgestellt wird, könnte evtl. "Gesamtleistung" gemeint sein?

Dr. Festd

Dr. Festd

5.8.2024, 10:40:42

Ich denke hier kommt es am Ende nicht darauf an. Allerdings nutzen wir ja die Definitionen um einen korrekten Maßstab für unsere Subsumtion bilden zu können. Hier geht es um die "teilbare Leistung" nach § 420 BGB und Leistungen sollen eben nur teilbar sein, wenn der Empfänger dadurch nicht benachteiligt wird. Dem Zivilrecht liegt eben der Gedanken zugrunde, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind. Am Ende würde also in den allermeisten Fällen das gleiche Ergebnis subsumiert werden, wenn man statt "Gegenleistung" nun "Gesamtleistung" nehmen würde.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen