Definition: Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB)
18. April 2025
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Definiere den Begriff „Anspruch“ (§ 194 Abs. 1 BGB):
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB).
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