Definition: Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB)

22. Februar 2025

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Definiere den Begriff „Anspruch“ (§ 194 Abs. 1 BGB):

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB).

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