Definition: Schuldnerverzug (§ 286 BGB)
2. Juli 2025
19 Kommentare
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Was versteht man unter „Schuldnerverzug“ (§ 286 BGB)?
Schuldnerverzug liegt vor, wenn die Leistung wirksam, durchsetzbar und fällig ist, angemahnt (sofern eine Mahnung nicht unter den Voraussetzungen des Abs. BGB § 286 Absatz 2 entbehrlich ist) und noch möglich (nachholbar) ist und der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
6.4.2024, 17:46:46
Ist das Ver
schulden und die Nachholbarkeit wirklich Teil der Definition des
Schuldnerverzugs? Ich hatte es so verstanden, dass man die beiden braucht um
Schadensersatz zu verlangen der
Schuldnerverzug aber nur einen fälligen, durchsetzbaren, wirksamen Anspruch+ eine Mahnung braucht.
Dogu
9.4.2024, 00:21:20
Gesetzeswortlaut ist aber, dass der
Schuldner dann nicht in Verzug kommt, wenn er es nicht zu vertreten hat.

LS2024
19.4.2024, 13:00:09
mMn ist die Erwähnung der Nachholbarkeit der Leistung redundant. Dies wird wohl auf Fälle des absoluten
Fixgeschäfts abzielen? Aber gerade dann ist der Anaspruch ja erloschen, sodass schon kein wirksamer Anspruch mehr besteht. Die Wirksamkeit ist jedoch bereits Teil der Definition.
Shark
6.5.2025, 12:40:16
Ich denke es geht generell um die Möglichkeit der Leistung.

LS2024
21.5.2025, 12:46:39
Aber inwiefern wäre das relevant? Wenn die Leistung unmöglich ist, besteht ja kein Anspruch. Dass ohne wirksamen Anspruch kein Verzug eintreten kann, steht ja aber bereits in der Definition.
Stella2244
27.5.2025, 11:51:43
@[LS2024](144077) ich glaub es geht um die zeitliche Betrachtungsweise, die Leistung könnte ja zwischendurch unmöglich geworden sein
Blotgrim
26.6.2025, 11:59:42
Selbst wenn nur das absolute
Fixgeschäftgemeint ist (wo ich mir nicht sicher bin) finde ich es nicht unnötig diesen Punkt zu erwähnen. Er ist eben auch zu beachten, auch wenn er vielleicht nicht häufig relevant sein wird. Aber solche Prüfungspunkte gibt es halt

Gruttmann
21.5.2024, 11:42:57
Angenommen die Forderung ist sofort Fällig, wieso kommt der
Schuldner dann nicht sofort in Verzug, wenn er nicht liefert, oder irre ich mich? Was ich bisher durchblicke-> Der
Schuldner kommt in Verzug, sobald er angemahnt wird. Oder wenn man eine Frist setzt, z.B. es soll dann und dann geliefert werden, dann befindet er sich auch im
Schuldnerverzug, also nach Fristende ohne Lieferung.

Maximilian Puschmann
27.5.2024, 11:13:39
Hallo Gruttmann, Grundsätzlich sind Forderungen immer sofort fällig gemäß § 271 I BGB. Die Mahnung hat den Sinn, dem
Schuldner noch die Möglichkeit zu geben, zu leisten. Grundsätzlich soll der Vertrag, wie er ist, erfüllt werden und nur ersatzweise das
Leistungsstörungsrechteingreifen. Es ist also richtig, dass der
Schuldner grundsätzlich nicht sofort in Verzug kommt, sondern nur durch Mahnung – außer es ist einer der Gründe aus Abs. 3 einschlägig. Viele Grüße Max – für das Jurafuchsteam
Blotgrim
30.3.2025, 17:02:48
Es kann zudem an der Durchsetzbarkeit scheitern, wenn ich z.B. ein
Zurückbehaltungsrechtaus
§ 273 BGBhabe. Beispielsweise wenn jemand in mehreren Fällen Schuhe bestell und die bisherigen Lieferungen nicht bezahlt, kann man aus §273 verweigern und kommt somit auch nicht in
Schuldnerverzug. Allerdings wird die Mahnung wahrscheinlich das Merkmal sein mit dem der
Schuldnerverzug am häufigsten steht und fällt.
okalinkk
17.3.2025, 18:29:53
kommt es für den Begriff der „Nichtleistung“ auf die Vornahme der ge
schuldeten LeistungsHANDLUNG oder das Herbeiführen des LeistungsERFOLGES an?
Stella2244
27.5.2025, 11:58:08
Das ist umstritten, ich würde sagen im Grundsatz reicht die Leistungshandlung

Juraddicted
9.5.2025, 17:22:30
Foxi hat meine Def als falsch bewertet: „leider nein, die Reihenfolge der Kriterien wurde in Ihrer Aussage verändert. In der ursprünglichen Def. heißt es: wirksam, durchsetzbar, faellig und angemahnt. in Ihrer Def. heisst es wirksam, fällig, durchsetzbar und angemahnt.“ Ist das falsch wegen des Anspruchsaufbaus? Oder wieso? Vielen Dank :)

JCF
10.6.2025, 14:56:09
Deine Definition ist nicht falsch. Die Reihenfolge der Kriterien in der Definition ist egal.

JCF
10.6.2025, 15:03:55
Bei der eigentlichen Prüfung kannst du dich dann an diesem Schema orientieren (https://applink.jurafuchs.de/8KVBX3Op5Tb), wobei diese Reihenfolge auch nicht zwingend ist.

Juraddicted
10.6.2025, 15:46:43
Danke Dir! :) das hat mir sehr geholfen! Liebe Grüße
Blotgrim
26.6.2025, 11:55:35
Genau meistens ist die Reihenfolge egal, es haben sich halt nur gewisse Regeln Reihenfolgen etabliert. Wenn z.B.die Leistung noch gar nicht fällig ist, kann es ja völlig egal sein ob man schon abgemahnt wurde