Definition: Forderung (§ 387 BGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Forderung“ (§ 387 BGB):
Eine Forderung ist das aus einem Schuldverhältnis im weiteren Sinne stammende Recht eines Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung verlangen zu können.
Bei der Forderung selbst handelt es sich um ein Schuldverhältnis im engeren Sinne.
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