Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Daten, Verwenden von (§ 263 Abs. 1 Var. 2+3 StGB)

Definition: Daten, Verwenden von (§ 263 Abs. 1 Var. 2+3 StGB)

22. Februar 2025

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Wann werden Daten „verwendet“ (§ 263a Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Verwendet werden die Daten, wenn sie in den Datenbearbeitungsvorgang eingebracht werden.

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