Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
Definition: Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
Wann liegt (krankheitsbedingte) Arbeitsunfähigkeit vor (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird.
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