Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)
Menschenmenge (§ 124 StGB)
Definition: Menschenmenge (§ 124 StGB)
25. Januar 2025
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Definiere den Begriff „Menschenmenge“ (§ 124 StGB):
Eine Menschenmenge ist eine größere, nicht sofort überschaubare Anzahl von Personen, bei der es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt.
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