Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)
Menschenmenge (§ 124 StGB)
Definition: Menschenmenge (§ 124 StGB)
Definiere den Begriff „Menschenmenge“ (§ 124 StGB):
Eine Menschenmenge ist eine größere, nicht sofort überschaubare Anzahl von Personen, bei der es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt.
Der BGH hat diese Voraussetzung bereits bei einer Gruppe von 10 Menschen als erfüllt angesehen, wenn besondere Umstände (wie die Unübersichtlichkeit aufgrund räumlicher Enge) es Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und von ihr ausgehende Gefahr einzuschätzen (BGHSt 33, 306, 308; BGH NStZ 1993, 538).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!