Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)
Menschenmenge (§ 124 StGB)
4,8 ★ (3.442 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Menschenmenge (§ 124 StGB)
9. Mai 2026
Definiere den Begriff „Menschenmenge“ (§ 124 StGB):
Eine Menschenmenge ist eine größere, nicht sofort überschaubare Anzahl von Personen, bei der es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
