Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)
Definition: Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)
25. Januar 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (3.503 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?
Eine Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung auf Gewinnerzielung gerichtet, wenn die Absicht besteht, einen Gewinn, also einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lord Denning
10.7.2024, 09:28:18
Liebes Jurafuchs-Team, hier wäre ein Hinweiskasten zum Meinungsstreit (Gewinnerzielungsabsicht <—> Entgeltlichkeit) super!