Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

Definition: Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

25. Januar 2025

3 Kommentare

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Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?

Eine Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung auf Gewinnerzielung gerichtet, wenn die Absicht besteht, einen Gewinn, also einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lord Denning

Lord Denning

10.7.2024, 09:28:18

Liebes Jurafuchs-Team, hier wäre ein Hinweiskasten zum Meinungsstreit (Gewinnerzielungsabsicht <—> Entgeltlichkeit) super!


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