Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

Definition: Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)

3. Juni 2025

3 Kommentare

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Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?

Eine Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung auf Gewinnerzielung gerichtet, wenn die Absicht besteht, einen Gewinn, also einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.

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