Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

Definition: Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

24. November 2024

4,8(1.073 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter dem „stellvertretenden commodum“ (§ 285 BGB)?

Als stellvertretendes commodum wird der Vermögensvorteil bezeichnet, der dem Schuldner durch den Umstand, der zur Befreiung von der Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB geführt hat, unmittelbar zugeflossen ist.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen