Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

Definition: Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

23. Mai 2025

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Was versteht man unter dem „stellvertretenden commodum“285 BGB)?

Als stellvertretendes commodum wird der Vermögensvorteil bezeichnet, der dem Schuldner durch den Umstand, der zur Befreiung von der Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB geführt hat, unmittelbar zugeflossen ist.

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