Definition: Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)
26. August 2025
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Was versteht man unter dem „stellvertretenden commodum“ (§ 285 BGB)?
Als stellvertretendes commodum wird der Vermögensvorteil bezeichnet, der dem Schuldner durch den Umstand, der zur Befreiung von der Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB geführt hat, unmittelbar zugeflossen ist.
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