Definition: Absatz (§ 259 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Absatz“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Unter dem Begriff "Absatz" versteht man die rechtsgeschäftliche Übertragung der Deliktsbeute im Wege entgeltlicher (wirtschaftlicher) Verwertung.
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