Definition: Ehre (§ 185 StGB)
Was versteht man unter „Ehre“?
Die Ehre besteht aus der inneren und äußeren Ehre (normativ-faktischer Ehrbegriff, hM). Die innere Ehre ist der dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommende Achtungsanspruch. Die äußere Ehre gründet auf dieser Ehre und ist das Ansehen und der gute Ruf einer Person in der Gesellschaft.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Im🍑nderabilie
20.1.2023, 17:34:52
Der gute Ruf in der Nachbarschaft 😂