Definition: Ehre (§ 185 StGB)

1. November 2024

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Was versteht man unter „Ehre“?

Die Ehre besteht aus der inneren und äußeren Ehre (normativ-faktischer Ehrbegriff, hM). Die innere Ehre ist der dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommende Achtungsanspruch. Die äußere Ehre gründet auf dieser Ehre und ist das Ansehen und der gute Ruf einer Person in der Gesellschaft.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Im🍑nderabilie

Im🍑nderabilie

20.1.2023, 17:34:52

Der gute Ruf in der Nachbarschaft 😂


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