Definition: Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

19. April 2025

1 Kommentar

4,9(1.374 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)?

Verdächtigen ist das Lenken eines Verdachts auf einen anderen.

Möglich durch ausdrückliche oder stillschweigende Äußerung (sog. Beweismittelfiktion) oder durch unechtes Unterlassen in Garantenstellung
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dogu

Dogu

12.1.2025, 15:04:39

Aufgrund der spaced repetition sollten die Definitionen hier einheitlich gehandhabt werden. Wenn hier im Gegensatz zu den anderen Aufgaben das

Tatsachen

material in der Definition weggelassen wird, akzeptiert die KI nicht die Lehrbuchdefinition aus den anderen Aufgaben.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen