Definition: Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)
19. April 2025
1 Kommentar
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Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)?
Verdächtigen ist das Lenken eines Verdachts auf einen anderen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
12.1.2025, 15:04:39
Aufgrund der spaced repetition sollten die Definitionen hier einheitlich gehandhabt werden. Wenn hier im Gegensatz zu den anderen Aufgaben das
Tatsachenmaterial in der Definition weggelassen wird, akzeptiert die KI nicht die Lehrbuchdefinition aus den anderen Aufgaben.