Definition: Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

21. November 2024

4,9(960 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)?

Verdächtigen ist das Lenken eines Verdachts auf einen anderen.

Möglich durch ausdrückliche oder stillschweigende Äußerung (sog. Beweismittelfiktion) oder durch unechtes Unterlassen in Garantenstellung
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen