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Definition: Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

8. April 2026

4 Kommentare


Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach umschlossener Raum, der dem Schutz von Menschen oder Sachen dient und mit dem Boden fest verbunden ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HAK

Hannah Kraus

3.12.2023, 20:02:16

zur Auswahl stehen "Wände" und "Mauern", um ein Gebäude zu begrenzen. als Wände werden üblicherweise jene im Gebäude bezeichnet, die einzelne Räume abtrennen, während unter Mauern Außenmauern verstanden werden. ich erachte hier also als richtig, dass ein Gebäude von Mauern und Dach umschlossen sein muß. Das gibt die App mir als falsch an, sie möchte "Wände" als Lösung. Liege ich falsch oder kann das eventuell geändert werden? ich kann auch "Wände" als Lösung akzeptieren, aber nicht wenn das auch (das mE richtigere) "Mauern" zur Wahl steht.

LELEE

Leo Lee

10.12.2023, 13:40:59

Hallo Hannah Kraus, vielen Dank für die sehr gute Anmerkung! In der Tat könnte man auch semantisch Mauer als richtig einstufen, zumal – wie du sagst – die Mauer diejenige Einheit ist, die überwunden werden muss (weil sie sich eben nach außen richtet). Allerdings haben wir uns hier auf die gängige Definition fokussiert, also solche, die vom BGH etabliert und auch von der Literatur in der Form rezitiert werden. Deshalb würden wir empfehlen, dass du der Definition mit „Wänden“ folgst, um auf Nummer sicher zu gehen. Hierzu kann ich die Lektüre von Rengier BT I 23. Auflage § 3 Rn. 12 (mit den entsprechenden Stellen des BGHs) empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Müslimanagerin

16.6.2025, 00:43:55

Laut Nomos-Kommentar zählen auch Marktstände und Zirkuszelte als Gebäude. Diese haben Wände, aber keine gemauerten. Also muss ein Gebäude keine Mauern haben, nur Wände.

TI

till.

2.11.2025, 14:56:09

@[Müslimanagerin](100047) @[Leo Lee](213375) also sind dann auch tinyHomes auf Anhängern trotz der fehlenden dauerhaften Bodenverbindung umfasst?