Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
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Definition: Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
23. Mai 2026
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Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach umschlossener Raum, der dem Schutz von Menschen oder Sachen dient und mit dem Boden fest verbunden ist.
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