Definition: Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)


Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?

Der Unfallbeteiligte hat sich jedenfalls dann berechtigt entfernt, wenn er sich auf Rechtfertigungsgründe berufen konnte.

Als Rechtfertigungsgründe kommen § 34 StGB oder eine (mutmaßliche) Einwilligung in Betracht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Niklas3461

Niklas3461

4.4.2024, 11:42:09

Hier wird in der Definition, nur auf die allgemeinen Rechtfertigungsgründe eingegangen und nicht auf die in § 142 selber genannten, warum ist dies so? Dies erschließt sich mir noch nicht richtig.

Sophiechen.2002

Sophiechen.2002

20.5.2024, 15:04:16

Das geht mir auch so, eine Erklärung wäre hilfreich.

TUBAT

TubaTheo

18.7.2024, 14:03:58

Vielleicht überlese ich etwas, aber ich finde keinen speziellen Rechtfertigungsgrund in § 142 selbst. Es gelten also nur die allgemeinen Rechtfertigungsgründe.

AS

as.mzkw

23.9.2024, 15:11:45

Ich habe geantwortet, dass er sich dann berechtigt entfernt, wenn er gerechtfertigt ist. Das wurde mir als falsch angezeigt. Wo genau soll das inhaltliche Unterschied liegen zwischen „ich kann mich auf Rechtfertigungsgründe berufen“ und „ich bin gerechtfertigt“? In Klausuren wurde mir das jedenfalls noch nie als falsch angestrichen.

AS

as.mzkw

23.9.2024, 15:12:13

*der

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

23.9.2024, 15:39:37

Hallo @[as.mzkw](244917), es tut mir leid, dass die Abfrage für dich nicht zufriedenstellend funktioniert hat. Die KI „lernt“ immer noch. Wir haben Foxxy hier den juristisch etwas präziseren Ausdruck „auf Rechtfertigungsgründe berufen können“ vorgegeben. Anders als ein:e Korrektor:in erkennt Foxxy anscheinend nicht, dass die von dir gewählt Formulierung sehr nah an an der vorgegebenen Formulierung liegt. Mit der Zeit wird Foxxy hier aber bestimmt noch einiges lernen. Ich hoffe auf dein Verständnis und noch etwas Geduld. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team


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