Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)
Definition: Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)
Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?
Der Unfallbeteiligte hat sich jedenfalls dann berechtigt entfernt, wenn er sich auf Rechtfertigungsgründe berufen konnte.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Niklas3461
4.4.2024, 11:42:09
Hier wird in der Definition, nur auf die allgemeinen Rechtfertigungsgründe eingegangen und nicht auf die in § 142 selber genannten, warum ist dies so? Dies erschließt sich mir noch nicht richtig.
Sophiechen.2002
20.5.2024, 15:04:16
Das geht mir auch so, eine Erklärung wäre hilfreich.
TubaTheo
18.7.2024, 14:03:58
Vielleicht überlese ich etwas, aber ich finde keinen speziellen Rechtfertigungsgrund in § 142 selbst. Es gelten also nur die allgemeinen Rechtfertigungsgründe.
as.mzkw
23.9.2024, 15:11:45
Ich habe geantwortet, dass er sich dann berechtigt entfernt, wenn er gerechtfertigt ist. Das wurde mir als falsch angezeigt. Wo genau soll das inhaltliche Unterschied liegen zwischen „ich kann mich auf Rechtfertigungsgründe berufen“ und „ich bin gerechtfertigt“? In Klausuren wurde mir das jedenfalls noch nie als falsch angestrichen.
as.mzkw
23.9.2024, 15:12:13
*der
Linne_Karlotta_
23.9.2024, 15:39:37
Hallo @[as.mzkw](244917), es tut mir leid, dass die Abfrage für dich nicht zufriedenstellend funktioniert hat. Die KI „lernt“ immer noch. Wir haben Foxxy hier den juristisch etwas präziseren Ausdruck „auf Rechtfertigungsgründe berufen können“ vorgegeben. Anders als ein:e Korrektor:in erkennt Foxxy anscheinend nicht, dass die von dir gewählt Formulierung sehr nah an an der vorgegebenen Formulierung liegt. Mit der Zeit wird Foxxy hier aber bestimmt noch einiges lernen. Ich hoffe auf dein Verständnis und noch etwas Geduld. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team