Definition: Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)

21. März 2025

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Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?

Der Unfallbeteiligte hat sich jedenfalls dann berechtigt entfernt, wenn er sich auf Rechtfertigungsgründe berufen konnte.

Als Rechtfertigungsgründe kommen § 34 StGB oder eine (mutmaßliche) Einwilligung in Betracht.
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