BT 5: Verkehrsdelikte: 18 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Definitionen zum Thema BT 5: Verkehrsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Möglichkeit der Hilfeleistung (§ 323c StGB)

Wann ist dem Täter die erforderliche Hilfe möglich (§ 323c StGB)?

Unglücksfall (§ 323c StGB)

Häufigste Klausurkonstellation im Bereich des § 323c Abs. 1 StGB ist der „Unglücksfall“. Wann liegt dieser vor?

Gefahr, gemeine (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Was versteht man unter einer „gemeinen Gefahr“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Unglücksfall (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Was versteht man unter einem „Unglücksfall“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Entschuldigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)

Wann entfernt sich der Täter „entschuldigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)?

Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)

Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?

Sich entfernen (§ 142 Abs. 1 StGB)

Wann „entfernt“ sich der Täter vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)?

Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Unfallort“ (§ 142 Abs. 1 StGB):

Gemeine Not (§ 323c Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „gemeine Not“ (§ 323c Abs. 1 StGB):

Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Was versteht man unter „Führen eines Fahrzeugs“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Fahrzeug (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Fahrzeug“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):

Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „rücksichtslos“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Grob verkehrswidrig (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „grob verkehrswidrig“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Hindernis bereiten (§ 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Hindernis bereiten“ (§ 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Öffentlicher Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter dem Begriff des „öffentlichen“ Straßenverkehrs (§ 315b Abs. 1 StGB)?

Anlagen (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Anlagen“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):

Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „zerstören“ (§ 303 Abs. 1 StGB):

Beschädigen (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „beschädigen“ (§ 303 Abs. 1 StGB):