Definition: Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)

5. Februar 2025

14 Kommentare

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Definiere den Begriff „Schusswaffe“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)?

Als Schusswaffen werden solche Gegenstände angesehen, bei denen Geschosse durch einen Lauf nach vorne getrieben werden. Als Geschosse gelten sowohl feste Körper als auch gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen. Typische Schusswaffen sind demzufolge Gewehre, Pistolen und Revolver.

Auch Gaspistolen sind Schusswaffen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jakob G.

Jakob G.

9.5.2022, 10:00:39

Weshalb bedarf es der expliziten Definition einer

Schusswaffe

? Wenn ich per Suchfunktion den Wortlaut im StGB suche, finde ich nur eine Verwendung in § 89a StGB - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

PPAA

Philipp Paasch

9.5.2022, 11:41:09

Der Begriff der

Schusswaffe

ist hier im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) gemeint. 😁 Dort kommt er auch bedeutend öfter vor. Im Strafgesetzbuch (StGB) steht er tatsächlich an dieser Stelle, ist für uns aber in der Ausbildung eher weniger interessant. Es kannte mal den Begriff des "Schießgewehr[s]", ist aber auch schon eine Weile her. 😊

Jeon Jungkook

Jeon Jungkook

11.7.2023, 17:25:13

Weil des Bedarfs

ATA

Atalaya

10.9.2024, 14:47:13

Waffen iSd § 244 I Nr.1a Var. 1, sind solche Gegenstände, die nach ihrer

Beschaffenheit

und ihrem Zustand erhebliche Verletzungen zuzufügen. Das sind nur Waffen im technischen Sinn. Paradebeispiel davon sind

Schusswaffe

n und davon müssen die sonstigen Waffen im technischen Sinn unterschieden werden. Das sind Waffe, die ihrer Art nach für Angriffs- oder Verteidigungszwecke bestimmt und geeignet sind, auf mechanischem oder chemischem Wege erhebliche Verletzungen beizubringen. Nach dieser Definition davon umfasst sind Schlagstöcke der Polizei oder Gaspistole, dagegen nicht ein handelsüblicher Pfefferspray

Sege

Sege

3.11.2024, 22:58:35

Das bedeutet, ein Bogen fällt nicht unter die Definition oder? Hier mangelt es ja an dem Lauf.


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