Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)
Definition: Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)
15. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Schusswaffe“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)?
Als Schusswaffen werden solche Gegenstände angesehen, bei denen Geschosse durch einen Lauf nach vorne getrieben werden. Als Geschosse gelten sowohl feste Körper als auch gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen. Typische Schusswaffen sind demzufolge Gewehre, Pistolen und Revolver.
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