Definition: Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

4. Juli 2025

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Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.

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