Definition: Einbrechen (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

19. April 2025

4 Kommentare

4,8(5.480 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „einbrechen“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB):

Einbrechen bezeichnet das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, die ein tatsächliches Hindernis bilden.

Es ist zu unterscheiden vom "eindringen". Das Betreten des Raums ist nicht erforderlich.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MIC

Michael

18.10.2021, 11:14:13

Also ist das bloße öffnen einer nicht verschlossenen Haustüre bereits kein Einsteigen mehr?- Für das betätigen der Türklinge wird ja Gewalt angewandt

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.10.2021, 11:38:00

Hallo Michael, Vorsicht bei den den Begrifflichkeiten. Gefragt war hier zunächst nach dem "einbrechen". Da hier nur das gewaltsame Öffnen darunter fällt, verwirklicht das Öffnen einer nicht verschlossenen Tür dieses Regelbeispiel nicht. "Einsteigen" dagegen ist "jedes Hineingelangen in den umschlossenen Raum durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung von Hindernissen, die sich aus der Eigenart der Umschließung ergeben und die den

Zugang

erheblich erschweren (zB durch das Fenster

Eindringen

bzw. Überklettern einer höheren Mauer). Das Betreten durch eine unverschlossene Tür stellt damit auch kein Einsteigen dar, da es sich hierbei ja um einen ordnungsgemäßen Eingang handelt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen