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Definition: Testierwille

4. Juli 2026

Definition

Was ist der Testierwille?

Testierwille ist der ernstliche Wille, ein rechtsverbindliches Testament zu errichten.

Der Testierwille kann ausdrücklich zum Vorschein treten, indem z.B. die Überschrift „Mein Testament“ gewählt wird. Er kann aber auch über die Umstände zu ermitteln sein (Aufbewahrungsort, Material, etc.).

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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