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Definition: Testierwille
23. April 2026
Was ist der Testierwille?
Testierwille ist der ernstliche Wille, ein rechtsverbindliches Testament zu errichten.
Der Testierwille kann ausdrücklich zum Vorschein treten, indem z.B. die Überschrift „Mein Testament“ gewählt wird. Er kann aber auch über die Umstände zu ermitteln sein (Aufbewahrungsort, Material, etc.).
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