Definition: Testierwille

20. Mai 2025

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Was ist der Testierwille?

Testierwille ist der ernstliche Wille ein rechtsverbindliches Testament zu errichten.

Der Testierwille kann ausdrücklich zum Vorschein treten indem z.B. die Überschrift „Mein Testament“ gewählt wird. Er kann aber auch über die Umstände zu ermitteln sein (Aufbewahrungsort, Material, etc.).
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