ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche: 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Wie definierst Du den Begriff der „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?