Definiere den Begriff <b>„Intelligenzminderung“</b> (§ 20 StGB):

Intelligenzminderung ist die angeborene oder auf seelischer Fehlentwicklung beruhende erhebliche Intelligenzschwäche ohne nachweisbare organische Ursachen.

Anstelle von Intelligenzminderung verwendete das Gesetz bis 2020 noch den erniedrigenden Begriff „Schwachsinn“.

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