Was versteht man unter einem „<b>Defensivnotstand</b>“?

Beim defensiven Notstand beeinträchtigt der Handelnde zur Gefahrabwendung Rechtsgüter desjenigen, von dessen Verantwortungsbereich die Gefahr ausgeht.

Eine spezialgesetzliche Regelung bei Einwirkungen auf Sachen unbeteiligter Dritter findest Du in § 228 BGB. Die Norm geht dem allgemeinen rechtfertigenden Notstand in diesen Fällen vor.

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