Was versteht man unter <b>„Notwehr“</b> (§ 32 StGB)?

Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, der eine Notwehrlage (das „Ob“ der Notwehr), eine Notwehrhandlung (das „Wie“ der Notwehr) sowie einen Verteidigungswillen (die subjektive Seite der Notwehr) erfordert.

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