Actio libera in causa (vor § 20 StGB)
Was versteht man unter der Figur der „actio libera in causa“ (a.l.i.c.)?
Unter den Voraussetzungen einer a.l.i.c. soll eine Tatbestandsverwirklichung auch dann zur Schuld zurechenbar sein, wenn der Täter zwar im Zeitpunkt der unmittelbaren Tatbestandsverwirklichung schuldunfähig ist, aber seine Schuldunfähigkeit – namentlich aufgrund vorher- gehenden Genusses von Alkohol oder anderen Rauschmitteln – zu vertreten hat.