Was verstehst Du unter dem Begriff der Behörde (§ 1 Abs. 4 VwVfG)?

In den meisten verwaltungsrechtlichen Fallbearbeitungen wirst Du es mit „Behörden“ zu tun haben. Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 4 BundesVwVfG ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dazu zählen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wobei zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung unterschieden wird.

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