Welche Sprache verwendest Du im Gutachtenstil?
25. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra und Tariq sitzen immer noch in der Strafrechts-Vorlesung. Im nächsten Fall geht’s um den Diebstahl eines Jura-Lehrbuchs: Der Prof. setzt an: „X könnte sich wegen Diebstahls strafbar gemacht haben. Dafür müsste das Buch zunächst eine fremde bewegliche Sache sein.“ Lawra fragt Tariq: Warum redet der Prof. im Konjunktiv?
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Einordnung des Falls
Welche Sprache verwendest Du im Gutachtenstil?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Einleitende Sätze – sog. Obersätze – werden im Konjunktiv II formuliert, um eine offene Frage zu formulieren, die sowohl positiv als auch mit negativ beantwortet werden könnte.
Ja, in der Tat!
2. Guter Gutachtenstil zeichnet sich aus durch lange Hauptsätze, viele Relativsätze und Formulierungen im Passiv.
Nein!
3. Guter Gutachtenstil ist geprägt durch Worte wie „sichtlich“, „zweifellos“, oder „offensichtlich“, um die eigenen Ausführungen sprachlich zu verstärken.
Nein, das ist nicht der Fall!
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