Was versteht man nach der Kombinationstheorie des BVerfG unter allgemeinen Gesetzen i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG?

Gesetze sind allgemein, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen.

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