Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel <b>„geeignet“</b> um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann, ihn also fördert oder sogar erreicht.
Wann ist ein Mittel <b>„geeignet“</b> um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann, ihn also fördert oder sogar erreicht.