Ermessen und Verhältnismäßigkeit: 11 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Definitionen zum Thema Ermessen und Verhältnismäßigkeit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Diese Definitionen zum Thema Ermessen und Verhältnismäßigkeit wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit ieS) (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist eine staatliche Maßnahme „angemessen“ (=verhältnismäßig ieS)?
Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „erforderlich“?
Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Auswahlermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Ermessen und Verhältnismäßigkeit: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.