Ermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem <b>„Ermessen“</b> der Verwaltung?
Ermessen liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumt.
Was versteht man unter dem <b>„Ermessen“</b> der Verwaltung?
Ermessen liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumt.
MLena
30.10.2023, 19:05:31
Foxxy hat mir gerade mitgeteilt, dass sich das Ermessen nur darauf bezieht, dass die Behörde entscheiden kann, wie sie handelt, aber nicht darauf, ob sie handelt. Kennt Foxxy das Entschließungsermessen nicht oder habe ich etwas falsch verstanden? :)
Kathi
19.6.2024, 15:19:48
Ich glaube Foxxy lernt dazu :) mir wurde nämlich gerade "ob" und "wie" mitgeteilt, was ich auch in der Definition geschrieben hatte.