Wie prüfst Du den Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)?

  1. Dingliche Einigung
  2. Übergabe oder Übergabesurrogat (§§ 929 S. 2, 930, 931 BGB)
  3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe / des Übergabesurrogats
  4. Berechtigung des Verfügenden
    1. Eigentum oder Befugnis Dritter (§ 185 Abs. 1 BGB)
    2. Keine Verfügungsverbote

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