Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)
Schema: Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)
7. Juli 2025
5 Kommentare
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Wie prüfst Du den Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)?
Dingliche Einigung
Übergabe oder Übergabesurrogat (§§ 929 S. 2, 930, 931 BGB)
Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe / des Übergabesurrogats
Berechtigung des Verfügenden
Eigentum oder Befugnis Dritter (§ 185 Abs. 1 BGB)
Keine Verfügungsverbote
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