Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)
Wie prüfst Du den Erwerb vom Berechtigten (§ 929 ff. BGB)?
- Dingliche Einigung
- Übergabe oder Übergabesurrogat (§§ 929 S. 2, 930, 931 BGB)
- Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe / des Übergabesurrogats
- Berechtigung des Verfügenden
- Eigentum oder Befugnis Dritter (§ 185 Abs. 1 BGB)
- Keine Verfügungsverbote