Schema: Sicherungsübereignung (§ 930 BGB)


Wie prüfst Du, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsübereignung vorliegen (§§ 929 S.1, 930 BGB)?

  1. Wirksame Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer (§ 929 S.1 BGB)

  2. Übergabesurrogat: Besitzkonstitut (§ 930 BGB)

    1. Rechtsverhältnis iSd. § 868 BGB

    2. Besitzmittlungswille des unmittelbaren Besitzers

    3. Potentieller Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers gegen den unmittelbaren Besitzer

  3. Einigsein

  4. Berechtigung des Veräußerers oder bei Nichtberechtigung gutgläubiger Erwerb (§§ 930, 933 BGB)

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