Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.
Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.