Betrug (§ 263 StGB): 10 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Definitionen zum Thema Betrug (§ 263 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Betrug (§ 263 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Betrug (§ 263 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vermögensschaden (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Betrug (§ 263 StGB)

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Stoffgleichheit (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Stoffgleichheit“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

Vermögensschaden (§ 263 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Vermögensschaden” (§ 263 Abs. 1 StGB)?

Vermögensbegriff, juristisch-ökonomischer (§ 253 StGB/ § 263 StGB)

Was versteht man unter dem „juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB/ § 263 StGB)?

Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)

Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?

Tatsachen (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Tatsachen“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?

Unmittelbarkeit (§ 263 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Unmittelbarkeit“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?

Betrug (§ 263 StGB): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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