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Zueignung durch Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Gewalt gegen eine Person im Rahmen des Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB)
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Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl (§ 249, § 252 StGB)
T lädt auf einem Recyclinghof unberechtigt Metalle auf einen offenen Transporter. Als der Recyclinghofbetreiber O dies sieht und T zur Rede stellen will, fährt T auf O zu. O kann sich mit einem Seitensprung retten. T flieht mit der Beute.