
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
A veranlasst K dazu, ihm Ks Handy für ein Telefonat zu überlassen. K übergibt es A in der von diesem hervorgerufenen Annahme, das Handy danach zurückzuerhalten. Nach dem Telefonat steckt A es – wie von Anfang an geplant – ein und geht weg. K bittet ihn mehrfach, es zurückzugeben. A, körperlich überlegen, reagiert nicht und macht K deutlich, er solle besser gehen. K gibt daher sein Herausgabeverlangen auf.

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Sicherungserpressung 6
T stiehlt Os Scheckheft. Als O ihn erwischt, droht T ihm mit einem empfindlichen Übel. T fordert O auf ihn in Ruhe zu lassen, aber vorher noch die einzelnen Schecks zu unterschreiben. O folgt den Anweisungen.

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Sicherungserpressung 4
T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.

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Sicherungserpressung 2
T kauft von O einen Motorblock. T plant von vornherein nicht zu zahlen. O übergibt T den Motorblock, damit dieser ihn ins Auto laden kann. Erst als T den Motor startet, erkennt O den fehlenden Zahlungswillen und stellt sich vor das Fahrzeug. T droht O ihn zu überfahren. O lässt T deshalb fahren.