Tätigkeit, offen (§ 1 HGB)
Definiere den Begriff der „offenen Tätigkeit“ (§ 1 HGB):
Eine Tätigkeit ist offen, wenn sie am Markt in Erscheinung tritt.
Definiere den Begriff der „offenen Tätigkeit“ (§ 1 HGB):
Eine Tätigkeit ist offen, wenn sie am Markt in Erscheinung tritt.