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§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Tatbeteiligung & fremder Pkw als Tatmittel
Sachverhalt
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Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB)
Wohl wissend, dass sie alkoholbedingt fahruntüchtig ist, fährt T mit ihrem Pkw durch die Stadt. In einer Kurve kommt sie alkoholbedingt von der Fahrbahn ab und erfasst O, der sich dabei ein Bein bricht.
Teilnahme an einer Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1, 26 StGB)
Am Telefon überredet die A den T, zu ihr zu fahren, obwohl T ihr mitteilt, alkoholbedingt fahruntüchtig zu sein. Sie argumentiert, dass schon nichts passieren werde. Aufgrund der Alkoholisierung fährt T den O an, der sich schwer verletzt.