Definition: Niederlassung (Art. 49 AEUV)
Was versteht man unter einer Niederlassung (Art. 49 AEUV)?
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist eine Niederlassung jede feste Einrichtung oder Infrastruktur, die der tatsächlichen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auf unbestimmte Zeit dient oder zu dienen bestimmt ist.
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