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Wohnungseigenschaft eines Pkw (§ 123 Abs. 1 StGB)?
einfach
schwer84 % lösen richtig
24. August 2026
9 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T bricht die Fahrertür des Škoda Octavia RS von O auf. O hatte darin am vergangenen Wochenende übernachtet, weil er zu betrunken war, um noch in der Nacht nach Hause fahren zu können.
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